ENDGÜLTIGE ENTSCHLIESSUNG - EIN ARBEITSSCHUTZANSATZ FÜR
INTERNATIONALER BUND FREIER GEWERKSCHAFTEN
ACHTZEHNTER WELTKONGRESS
Miyazaki, 5. – 10. Dezember 2004

ENDGÜLTIGE ENTSCHLIESSUNG - EIN ARBEITSSCHUTZANSATZ FÜR
DIE GEWERKSCHAFTEN IM 21. JAHRHUNDERT

1. Der Kongress verurteilt die Tatsache, dass jedes Jahr mehr als 2 Millionen Frauen und Männer, im Durchschnitt jeden einzelnen Tag mehr als 5.000 Menschen, aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sterben. Weltweit ereignen sich jedes Jahr rund 270 Millionen Arbeitsunfälle und 160 Millionen Beschäftigte leiden unter berufsbedingten Krankheiten. Die diesbezüglichen Kosten belaufen sich jedes Jahr auf rund 4% des Bruttoinlandsprodukts aller Länder weltweit.

2. Der Kongress verurteilt die durch eine neoliberale Form der Globalisierung entstandenen Umstände, unter denen sichere und gesunde Arbeitsplätze in einem Teil der Welt durch ein gefährlicheres Arbeitsumfeld in anderen Teilen der Welt ersetzt werden. Die Nachwirkungen des Unfalls in einer Chemiefabrik im indischen Bhopal vor 20 Jahren, durch den bisher mehr als 20.000 Menschen ums Leben gekommen sind, macht deutlich, dass der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine Entschädigung für Verletzungen für den Großteil der Weltbevölkerung nach wie vor in weiter Ferne liegen.

3. Es sind Maßnahmen erforderlich, um dem Sozialdumping ein Ende zu setzen, das die Folge des Exportes von Arbeitsprozessen, Maschinen, chemischen Stoffen oder chemischen Produkten zur Verwendung an Arbeitsplätzen in den Empfängerländern sein kann. Es bedarf erhöhter Wachsamkeit und abgestimmter Initiativen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin in so erschreckend hoher Zahl aufgrund von sowohl neuen als auch bekannten chemischen Stoffen und Produkten wie Asbest und langlebigen organischen Umweltgiften (POPs) ums Leben kommen, sich Verletzungen oder Erkrankungen zuziehen.

4. Gefährliche Arbeitsmethoden und Maschinen stellen eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, vor allem dann, wenn alte und unfallträchtige Maschinen in Entwicklungsländer exportiert werden. Darüber hinaus bringt die weltweite Zunahme prekärer Arbeitsbedingungen und informeller Tätigkeiten einen generellen Anstieg berufsbedingter Gefahren mit sich, besonders in Klein- und Mittelbetrieben, in denen die Zahl arbeitsbedingter Verletzungen deutlich höher liegt.

5. Der Kongress bekräftigt, dass eine der wirksamsten Möglichkeiten zur Verminderung von Verletzungen und Erkrankungen die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Vertreter an allen Gesundheits- und Sicherheitsaspekten ist. Der erhöhte Schutz, für den die Gewerkschaften sorgen, stellt einen bedeutenden Vorteil einer Gewerkschaftsmitgliedschaft dar. Mit dem Recht auf den Beitritt zu einer Gewerkschaft geht das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einher.

6. Der Kongress verpflichtet den IBFG dazu, den Arbeitsschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem für besonders gefährdete Gruppen zu verbessern und Regierungen, Arbeitgeber und internationale Organisationen dazu zu veranlassen, dasselbe zu tun.

7. Der IBFG und seine Mitgliedsorganisationen müssen sich im Rahmen ihrer Bemühungen um die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz und um das Wohlergehen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Förderung internationaler und nationaler Initiativen der Sozialpartner sowie auf dreigliedriger Ebene einsetzen.

IBFG-Aktionsprogramm

8. Der Kongress weist den IBFG und die Regionalorganisationen an, mit den Global-Unions-Partnern und den Mitgliedsorganisationen zusammenzuarbeiten, um:

a) für die Anerkennung des Rechtes auf menschenwürdige, sichere und gesunde Arbeitsplätze als unveräußerliches Recht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und als Eckpfeiler einer zivilisierten Gesellschaft zu kämpfen;

b) die Gewerkschaften bei ihren Bemühungen um die Ratifizierung und uneingeschränkte Umsetzung der IAO-Urkunden, die sich auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und das Wohl der Beschäftigten beziehen und vor allem des IAO-Übereinkommens 155 über Arbeitsschutz, zu unterstützen;

c) die Entwicklung eines neuen IAO-Förderinstruments zum Arbeitsschutz, basierend auf den Schlussfolgerungen der Aussprache bei der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahr 2003 über dieses Thema, zu unterstützen, das das Konzept der "Vorbeugung" im Bereich des Arbeitsschutzes, das Recht der Beschäftigten auf Sicherheitsbeauftragte sowie das Recht der Gewerkschaft auf den Zugang zu Arbeitsplätzen und auf Schutz vor einer Schikanierung nach der Erwähnung von Sicherheitsanliegen beinhalten müsste;

d) mit ihrer Arbeit darauf abzuzielen, dass für Programme zur Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsnormen in allen Ländern geworben wird, dass die Tarifverhandlungen auch dem Arbeitsschutz dienen und dass verhindert wird, dass der Wettbewerb Fortschritte im Bereich des Arbeitsschutzes überall auf der Welt untergräbt;

e) Schulung und Bildung auf nationaler Ebene zu fördern, ebenso wie die Einführung und Anwendung von Sicherheitsnormen für gefährliche Maschinen und von praktischen Sicherheitsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Maschinen oder anderen potentiell gefährlichen technologischen Prozessen oder Produkten arbeiten, vor allem im Falle der am meisten gefährdeten Gruppen wie Jugendliche und ältere Beschäftigte sowie Frauen;

f) sicherzustellen, dass die betrieblichen Praktiken die reproduktive Gesundheit von Männern und Frauen schützen, nicht zu Unfruchtbarkeit führen und die Gesundheit künftiger Generationen nicht schädigen;

g) dafür zu sorgen, dass Wanderarbeitskräfte über die ihrer Situation und ihren speziellen Bedürfnissen angepasste Schulungs- und Arbeitsschutzmaßnahmen verfügen, damit sie über den gleichen Schutz am Arbeitsplatz verfügen wie andere;

h) zu gewährleisten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu Sicherheitsbeauftragten der Gewerkschaften haben, die berechtigt sind, Arbeitsplätze zu inspizieren, Einsicht in alle einschlägigen Unterlagen zu nehmen und die Produktion zu stoppen, wenn eine unmittelbare Gesundheits- oder Sicherheitsgefahr besteht;

i) für ein besseres Verständnis des Muskelskelett- und des RSI-Syndroms (von denen Arbeitnehmerinnen besonders häufig betroffen sind) seitens der Gewerkschaften zu sorgen, u.a. durch die Unterstützung der Verhandlungen über eine neue IAO-Urkunde und durch den Einsatz für diejenigen, die an einer solchen Berufskrankheit leiden, damit sie Anspruch auf nationale Entschädigungszahlungen und Leistungen haben;

j) Gewerkschaftsmaßnahmen zu entwickeln, um psychische Schwierigkeiten und Stress bei der Arbeit, mit ihren negativen Auswirkungen auf die geistige und die körperliche Gesundheit, zu bewältigen;

k) die Maßnahmen der Gewerkschaften gegen Gewalt am Arbeitsplatz auszuweiten, um vor allem Gewalt gegen Frauen und sexuelle Belästigung zu verhindern;

l) die Zusammenarbeit zwischen der IAO und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu unterstützen, vor allem mit Blick auf die Neufassung der IAO-Liste der Berufskrankheiten, und sich weiterhin dafür einzusetzen, dass derartige Listen auf nationaler Ebene vollständig sind und regelmäßig aktualisiert werden und dass eine Entschädigung für diese Krankheiten gezahlt wird;

m) eine verstärkte gesetzliche Verankerung von Arbeitsmedizin und arbeitsmedizinischen Zentren zu unterstützen;

n) die Beteiligung der Gewerkschaften zu unterstützen, um bei wichtigen anstehenden Tagungen auf internationaler Ebene, darunter der 17. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im September 2005, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen;

o) sich für das Prinzip der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) beim Export chemischer Stoffe und gefährlicher Produkte einzusetzen;

p) Gesetze zu befürworten, damit angemessene Informationen über alle in Produktionsverfahren verwendeten chemischen Stoffe (sowohl bekannte als auch neue) bereitgestellt werden, und zwar durch Maßnahmen wie die, die in der vorgeschlagenen REACH-Verordnung der Europäischen Union vorgesehen sind;

q) eine Kampagne für ein weltweites Verbot der Verwendung von und des Handels mit Asbest durchzuführen; auf die Ratifizierung der relevanten IAO-Übereinkommen hinzuwirken; mit Mitgliedsorganisationen zusammenzuarbeiten, um Druck auf die Regierungen auszuüben, damit sie die Verwendung von Asbest einstellen; angemessene, verbesserte Schutzmechanismen für Beschäftigte und Gemeinwesen, die Asbestprodukten ausgesetzt sind oder es sein werden, zu gewährleisten und berufliche Umschulungsprogramme für Beschäftigte durchzuführen, die durch das Asbestverbot ihren Arbeitsplatz verloren haben, einschließlich wirtschaftlicher Unterstützung für besonders betroffene Regionen;

r) Ressourcen für gerechte berufliche Umschulungsprogramme zu befürworten und zu erbitten, wenn sich Arbeitsschutzmaßnahmen negativ auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirken;

s) sich dafür einzusetzen, dass die Opfer von Berufskrankheiten und -unfällen gerechte Entschädigungszahlungen und angemessene fortlaufende Unterstützung erhalten und vor allem ihre Mitgliedsorganisationen in Indien dabei zu unterstützen, für die von der Bhopal-Katastrophe betroffenen Beschäftigten eine angemessene Entschädigung durchzusetzen;

t) sich für das Recht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen rauchfreien Arbeitsplatz einzusetzen;

u) die Bemühungen der Gewerkschaften um die Förderung des Vorsorge- und des Vorbeugeprinzips und vorbeugender Maßnahmen im Rahmen von betrieblichen und staatlichen Programmen auszuweiten, in Verbindung mit wirksamen und strengen Kontrollsystemen, während gleichzeitig Ausnahmen von den Arbeitsschutzgesetzen für Klein- und Mittelbetriebe oder für bestimmte Arbeitgeber im öffentlichen Sektor entgegengetreten werden sollte;

v) im Falle eines tödlichen Arbeitsunfalls oder einer ernsthaften berufsbedingten Verletzung die Einführung von Untersuchungsverfahren zu fordern, an denen auch die Gewerkschaftsvertreter beteiligt sein müssen;

w) sich auf das Ausmaß und den Ernst von Todesfällen am Arbeitsplatz zu konzentrieren, indem Kampagnen zur Durchsetzung der gesetzlichen Haftung von Unternehmen und staatlichen Gremien für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten unterstützt oder propagiert werden;

x) darauf hinzuwirken, dass der 28. April weltweit als Internationaler Gedenktag für tote und verletzte Beschäftigte begangen wird, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit allgemein über Gefahren am Arbeitsplatz aufzuklären und sichere und nachhaltige Arbeitsplätze einzufordern, wobei der spezifische Charakter des 28. April vorwiegend als Tag der Gewerkschaften gewahrt werden sollte;

y) die Zusammenarbeit unter den Gewerkschaften so wirksam wie möglich zu gestalten, u.a. durch den Austausch von Informationen und gewerkschaftlichem Know-how und die umfassende Nutzung der technischen Ressourcen des Technikbüros der europäischen Gewerkschaften für Gesundheit und Sicherheit (TUTB) und anderer Einrichtungen dieser Art;

z) Regierungen, zwischenstaatliche Gremien, Gewerkschaften und alle anderen einschlägigen Gremien dazu zu ermutigen, Arbeitsschutzeinrichtungen, –verfahren und -dienste einzuführen und zu verbessern und Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Arbeitsplätze und Gemeinwesen zu ergreifen.
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7. Dezember 2004